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üK-Kompetenznachweis

Beide üK-KN bestehen aus je zwei Teilen. Der Teil A umfasst eine schriftliche Prüfung über den Stoff der vergangenen üK-Tage und der Teil B umfasst eine Dokumentation zu einem jährlich angepassten Thema. Der üK-KN 1 findet im üK 3, der üK-KN 2 im üK 5 statt. Die Lernenden werden von ihren üK-Leitern rechtzeitig instruiert. Allgemeine Informationen wie beispielsweise das Bewertungsraster finden sich in der Lern- und Leistungsdokumentation unter Register 4.

01. April 2020 Link kopieren Seite teilen

Seit Lehrbeginn 2017 finden im Rahmen der überbetrieblichen Kurse zwei üK-Kompetenznachweise (üK-KN) statt und zählen gemeinsam mit den ALS-Noten zu den Erfahrungsnoten. Sie lösen die beiden Prozesseinheiten (PE) ab.

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